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E-Rechnungspflicht-Check: Ab wann müssen Sie E-Rechnungen verschicken?

Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ab wann Sie selbst strukturiert fakturieren müssen – 1.1.2027 oder 1.1.2028 – und welche Sonderfälle Sie betreffen, zeigt dieser Check. Es werden keine Daten gespeichert oder gesendet.

  1. 1Stellen Sie Rechnungen an Unternehmen in Deutschland aus?

    Gemeint sind Geschäftskunden mit Sitz im Inland, z. B. Handwerksbetriebe, Industrie, Händler.

  2. 2Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Im technischen Fachhandel selten. Im Zweifel „Nein“.

  3. 3Lag Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro?

    Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im Vorjahr. Die Umsatzsteuervoranmeldungen geben einen Anhaltspunkt, sind aber nicht automatisch dieselbe Zahl.

  4. 4Rechnen Sie mit einzelnen Kunden per EDI ab?

    EDI = direkter, formatierter Datenaustausch zwischen Warenwirtschaftssystemen, typisch bei Industriekunden.

  5. 5Verkaufen Sie an der Theke oder in Kleinbeträgen bis 250 Euro?

    Zum Beispiel Barverkäufe an Handwerker mit Beleg direkt an der Kasse.

  6. 6Liefern Sie an öffentliche Auftraggeber?

    Kommunen, Stadtwerke, Bundes- oder Landesbehörden.

Beantworten Sie die Fragen links – das Ergebnis erscheint hier.

Die Fristen auf einen Blick

ZeitraumWer darf noch Papier oder PDF verschicken?PDF
1.1.2025 – 31.12.2026alle Rechnungsaussteller, unabhängig vom Umsatznur mit Zustimmung des Empfängers
1.1.2027 – 31.12.2027nur Aussteller mit Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 Euronur mit Zustimmung des Empfängers
ab 1.1.2028niemand mehrE-Rechnung ist Pflicht

Welche Rechnungen sind ausgenommen?

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV)
  • Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV) – der Empfang bleibt Pflicht
  • Rechnungen an Privatkunden
  • bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG