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E-Rechnungspflicht-Check: Ab wann müssen Sie E-Rechnungen verschicken?
Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ab wann Sie selbst strukturiert fakturieren müssen – 1.1.2027 oder 1.1.2028 – und welche Sonderfälle Sie betreffen, zeigt dieser Check. Es werden keine Daten gespeichert oder gesendet.
Beantworten Sie die Fragen links – das Ergebnis erscheint hier.
Die Fristen auf einen Blick
| Zeitraum | Wer darf noch Papier oder PDF verschicken? | |
|---|---|---|
| 1.1.2025 – 31.12.2026 | alle Rechnungsaussteller, unabhängig vom Umsatz | nur mit Zustimmung des Empfängers |
| 1.1.2027 – 31.12.2027 | nur Aussteller mit Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 Euro | nur mit Zustimmung des Empfängers |
| ab 1.1.2028 | niemand mehr | E-Rechnung ist Pflicht |
Welche Rechnungen sind ausgenommen?
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV)
- Fahrausweise (§ 34 UStDV)
- Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV) – der Empfang bleibt Pflicht
- Rechnungen an Privatkunden
- bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG
Grundlage: § 14 UStG und Übergangsregelung § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Der Check ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Stand: 20. Oktober 2026. Ausführlich mit allen Quellen: E-Rechnungspflicht im technischen Fachhandel.