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Kostenlose Checkliste · PDF
E-Rechnung 2027: Checkliste für den technischen Fachhandel
Fristen, Formate, Systemprüfung, Sonderfälle und Archiv auf zwei Seiten zum Ausdrucken und Abhaken – zusammengefasst aus unseren quellengeprüften Beiträgen zur E-Rechnungspflicht.
Checkliste herunterladenPDF · 2 Seiten · 36 KB · ohne Anmeldung
Was auf der Checkliste steht
seit 1.1.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
ab 1.1.2027Versandpflicht bei Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro.
ab 1.1.2028E-Rechnung für alle Pflicht – Papier und PDF enden.
1Frist bestimmen
- Gesamtumsatz 2026 aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ermitteln: über 800.000 Euro → Stichtag 1.1.2027, darunter → 1.1.2028 (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG).
- Knapp an der Grenze? Berechnung mit dem Steuerberater klären, nicht schätzen.
2Empfang sicherstellen (Pflicht seit 2025)
- Eigenes Postfach für E-Rechnungen, etwa rechnung@ – laut BMF genügt für den Empfang zunächst ein E-Mail-Postfach.
- Festlegen, wer XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien öffnet und wie der Inhalt ohne Abtippen in die Buchhaltung kommt.
- Ein Werkzeug, das XML-Rechnungen lesbar macht, möglichst lokal auf dem eigenen Rechner.
3Eigenes System prüfen
- Liest das System eingehende E-Rechnungen ein und übernimmt die Werte automatisch?
- Welches Format, Profil und welche Version erzeugt es? ZUGFeRD MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen nicht.
- Standard oder kostenpflichtiges Modul – für die eigene Lizenzstufe verfügbar?
- Archivierung inklusive XML, unveränderbar und mit Protokoll?
- Testrechnung an einen Musterkunden mit einem Validator prüfen.
- Bei hybriden Rechnungen ist der XML-Datensatz maßgeblich (BMF-Schreiben vom 15.10.2025).
4Ausnahmen abbilden
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV).
- Rechnungen an Privatkunden.
- Kleinunternehmer als Lieferanten dürfen Papier schicken – an sie fakturieren Sie trotzdem strukturiert.
- Bis zum Stichtag: PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
5Sonderfälle im Großhandel
- Sammel- und Monatsrechnungen: zulässig, aber kann das System viele Lieferungen in einem Datensatz abbilden?
- EDI-Kunden: bis Ende 2027 mit Zustimmung auch ohne EN-16931-Format, danach nur bei vollständig überführbaren Pflichtangaben.
6Stammdaten aufräumen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern prüfen.
- Rechnungsanschriften aktualisieren.
- Dubletten im Kundenstamm bereinigen.
7Archiv
- Acht Jahre, elektronisch, im Originalformat (§ 147 AO, § 257 HGB).
- GoBD: vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar, mit Änderungsprotokoll.
- Prüfprotokolle der Validierung mit aufbewahren (Empfehlung des BMF).
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 17. Oktober 2026. Fundstellen und Quellen zu jedem Punkt stehen in den Beiträgen unten.
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