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E-Rechnung & Recht

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische B2B-Betrieb elektronische Rechnungen empfangen können. Das ist die einfache Hälfte. Die schwierige beginnt beim Versenden: Dort laufen Übergangsfristen je nach Vorjahresumsatz unterschiedlich aus, und in kaum einem Ratgeber werden Empfangspflicht, Versandpflicht und Umsatzschwelle sauber auseinandergehalten.

Für den technischen Fachhandel kommt eine Besonderheit dazu. Viele Betriebe arbeiten mit einer Warenwirtschaft, die seit zehn Jahren läuft und deren Hersteller die E-Rechnung als Modul nachliefert — oder eben nicht. Ob das eigene System XRechnung und ZUGFeRD wirklich beherrscht oder nur ein PDF mit angehängter XML-Datei erzeugt, merkt man oft erst, wenn ein Großkunde die erste Rechnung zurückweist.

In diesem Themenbereich sammeln wir, was für Händler tatsächlich gilt: welche Frist wen betrifft, welches Format welcher Kunde verlangt, wie sich ein bestehendes ERP prüfen lässt und was bei der Archivierung nach GoBD zu beachten ist. Ohne Rechtsberatung, aber mit Quellenangabe zu jeder Frist — damit Sie im Zweifel selbst nachschlagen können.

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Fristen, Formate und Pflichten, die im Fachhandel wirklich ankommen